Häufige Fragen

Wichtige Begriffe rund um Hausverwaltung verständlich erklärt

Eine Hausverwaltung übernimmt im Auftrag von Eigentümern die organisatorische, kaufmännische und technische Betreuung einer Immobilie und sorgt für deren ordnungsgemäße Verwaltung und Werterhalt.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezeichnet die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie und wird seit der Reform 2020 rechtlich als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) geführt, die selbst Rechte ausüben und Verträge abschließen kann.

Ein WEG-Verwalter übernimmt die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er führt die laufenden Verwaltungsaufgaben der Gemeinschaft aus, setzt Beschlüsse der Eigentümer um und entlastet dadurch die Eigentümer im Verwaltungsalltag. In dringenden Fällen darf der Verwalter eigenständig Maßnahmen treffen, wenn dies zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich ist (§ 27 WEG).

Die Mietverwaltung übernimmt für Eigentümer die umfassende Betreuung des Mietverhältnisses und vertritt dessen Interessen gegenüber Mietern auf Basis des Mietrechts.

Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) bezieht sich auf einzelne Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG und übernimmt die Verwaltung sowie Betreuung dieser Einheit für den Eigentümer.

Die Mietverwaltung umfasst Immobilien mit einem einzelnen Eigentümer und bezieht sich auf die Verwaltung der gesamten Immobilie. Dazu zählen insbesondere die Betreuung der Mietverhältnisse sowie die Organisation aller kaufmännischen und administrativen Aufgaben. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) umfasst hingegen einzelne Eigentumswohnungen innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Sie beschränkt sich auf die Verwaltung einer einzelnen Einheit, einschließlich der Betreuung des Mietverhältnisses sowie der Abstimmung mit der WEG-Verwaltung.

Hausverwaltung ist der Oberbegriff für die professionelle Verwaltung von Immobilien. Sie kann unter anderem die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung umfassen. Die Mietverwaltung ist ein Teilbereich davon und bezieht sich konkret auf die Betreuung vermieteter Einheiten, insbesondere auf Mietverhältnisse, Mieteingänge, Kommunikation mit Mietern und die laufende Bewirtschaftung im Interesse des Eigentümers.

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